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Das Hauptprojekt Plön I.

Das Hauptprojekt Plön I umfasst den im Sommer 2017 begonnen Glasfaserausbau in den 46 Mitgliedsgemeinden, der Anfang 2021 abgeschlossen werden konnte.

Zur Entstehung

Die damalige Bauausschreibung ergab nach sorgfältiger Wirtschaftlichkeitsanalyse, dass der Zweckverband das Netz ohne öffentliche Fördermittel ausbauen kann. Der Vertrag mit dem Netzbetreiber wurde so gestaltet, dass dieser auf die vom Zweckverband getätigte Investition eine Pacht zu entrichten hat, die die Refinanzierung der aufgenommenen Kredite sicherstellt.

Allerdings konnten aus wirtschaftlichen Gründen nur ca. 95 % der Gebäude im Zweckverbandsgebiet erschlossen werden. Einige kostenintensive Außenanlagen mussten ausgeklammert werden

Wirtschaftlichkeit

Die damalige Voraussetzung für Netzausbau war, dass sich in der Vorvermarktungsphase mindestens 55 % der Endkunden bereiterklären mussten, einen Anschluss zu buchen. Dieses Ziel wurde querschnittlich nicht nur erreicht, sondern mit dem Anschluss von fast 70 % der Haushalte deutlich übertroffen.

Die Hausanschlüsse vom öffentlichen Raum bis in das Gebäude wurden den Endkunden im Rahmen der Vorvermarktung in der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellt. Lediglich Überlängen auf den Privatgrundstücken waren kostenpflichtig.

Der Netzausbau

Auftraggeber für den Bau des Glasfasernetzes war der Breitbandzweckverband, also die 46 Mitgliedsgemeinden in deren Besitz sich das gesamte Netz nunmehr befindet.

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Pepcom GmbH als Generalunternehmer den Auftrag zum Bau des Breitbandnetzes. Die Pepcom GmbH hat dazu abschnittsweise mehrere Bauunternehmen beauftragt.

Das Ausbaugebiet Plön I ist räumlich klar umrissen und alle in diesem Projekt möglichen Hausadressen sind gelistet.

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Der Netzbetrieb

Auch der Betrieb des Netzes, vereinfacht gesagt die Durchleitung aller Daten, wurden öffentlich ausgeschrieben. Auch hier erhielt die Pepcom GmbH, siehe dazu die Seite „Unsere Partner“, den Zuschlag. Die Pepcom tritt als Tochter der Telekolumbus AG gemeinsam mit den Partnern unter dem Markennamen PŸUR auf.

Für alle mit dem Betrieb zusammenhängenden Fragen ist ausschließlich die Pepcom GmbH   (PŸUR) und nicht der Zweckverband verantwortlich. Dazu gehören u.a. alle Vertragsfragen der Endkunden, Entgegennahme von Störungsmeldungen, Störungsbeseitigungen und Leitungsauskünfte über die Lage der Glasfaserleitungen.

Das Netz ist grundsätzlich offen und auch von anderen Netzbetreibern im Rahmen des sog. open access nutzbar. Das gesamte Netz ist an die Pepcom GmbH auf Dauer von 25 Jahren bis zum 31.12.2041 verpachtet. Andere Telekommunikationsunternehmen, die Kundendaten durch das Netz durchleiten wollen, müssen daher auf den Pächter, die Pepcom GmbH, zugehen und eine vertragliche Regelung zur Mitnutzung des Netzes suchen.

Neuanschlüsse im Gebiet des Hauptprojektes

Seit der Fertigstellung des Netzes im jeweiligen Ausbaugebiet sind die Hausanschlüsse für Nachzügler und für Neubauten, die innerhalb dieser definierten Gebietskulisse Plön I liegen, kostenpflichtig.  Es handelt sich hierbei um eine im Vertrag geregelte Nachverdichtung, in der Regel um Lückenbebauungen. Diese Neuanschlüsse werden auf Antrag des Kunden ausnahmslos von PŸUR bearbeitet. Kontaktdaten dazu siehe unsere Seite: „Kontakt – Netzbetreiber“.

Neubaugebiete

Jetzt und in Zukunft entstehende Neubaugebiete, die auf einer Bauleitplanung der Gemeinden beruhen, werden anders behandelt. Dazu schließt die Gemeinde einen Zusatzvertrag mit dem Zweckverband und trägt die Kosten der inneren Erschließung mit der Netzinfrastruktur für das Glasfasernetz die, wie andere Erschließungskosten auch, auf den Grundstückskaufpreis umgelegt werden.                    

Die Kosten der äußeren Erschließung, also die Anbindung des Neubaugebietes an das vorhandene Netz, trägt der Zweckverband. Hier kann es sich um erhebliche Investitionen handeln, falls die eingeplanten Reserven in der Netzkapazität durch entsprechend groß dimensionierte Neubaugebiete verstärkt werden müssen.

Der Netzbetreiber zahlt für jeden im Neubaugebiet angeschlossenen Kunden dem Zweckverband ein Pachtentgelt zu Refinanzierung des Aufwandes. Auch dieses neu geschaffene Ortsnetz geht in das Eigentum des Zweckverbandes über. Der Endkunde beantragt den Anschluss beim Netzbetreiber und übernimmt die Grundstücksanschlusskosten gem. den Vertragsbedingungen von PŸUR.

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