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Organisation.

Der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön ist ein freiwilliger Zusammenschluss von derzeit 49 Gemeinden aus dem Kreisgebiet Plön.

Die Gemeinden haben schon frühzeitig die Bedeutung einer Versorgung des ländlichen Raumes mit einer zukunftsfähigen und leistungsstarken Datenübertragung über das Medium Glasfaser erkannt und es zu einer politischen Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge gemacht.

Ausschlaggebend für unser kommunalpolitisches Engagement war die Einschätzung, dass die privatwirtschaftlich geführten Telekommunikationsunternehmen den ländlichen Raum mit vielen Kilometer Leitungsnetz und relativ wenigen Endkunden aus wirtschaftlichen Gründen nicht flächendeckend versorgen werden.

Ziel des im am 05.01.2015 gegründeten Zweckverbandes war es daher, die Breitbandversorgung im Gebiet seiner Mitglieder flächendeckend sicherzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Hierzu gehört unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung des passiven Netzes der passiven Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Verbandsgebiet.

Rechtlich gesehen, ist der Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In weiten Teilen gelten für den Zweckverband die Vorschriften der Gemeindeordnung.

Alle Verbandsgemeinden haben mit einem öffentlich – rechtlichen Vertrag die Aufgabe der Breitbandversorgung auf den Zweckverband übertragen und dieser handelt in deren Auftrag für alle.

Die Organe des Zweckverbandes sind

  • die Verbandsversammlung, in der die Gemeinde mit ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und bei Gemeinden über 3000 Einwohner mit einem weiteren Mitglied vertreten sind, sowie

  • die Verbandsvorsteherin oder der Verbandvorsteher

Beratend und unterstützend wird ein Geschäftsausschuss gebildet, der sich mit Fragen des Haushalts- und Finanzwesens, Rechts- und Vertragsangelegenheiten und der Vorbereitung der Verbandsversammlung befasst.

Die Verbandsvorsteherin/der Verbandsvorsteher leitet die Verwaltung des Zweckverbandes nach den Grundsätzen und Richtlinien der Verbandsversammlung und im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang verantwortlich.

Der Zweckverband wird ehrenamtlich geführt. Unterstützt wird die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher in Verwaltungsangelegenheiten durch die Verwaltung des Amtes Lütjenburg.

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