Das Nachfolgeprojekt Plön II.
Grundlagen
Das neue Projekt Plön II umfasst den Restausbau im bisherigen Verbandsgebiet, also die bislang noch nicht mit Glasfaserleitungen versorgten ca. 5 % der Gebäude. Durch den Beitritt von 3 weiteren Gemeinden zum Zweckverband erfolgt nun ergänzend der teilweise Ausbau in den Gemeinden Dobersdorf und Schellhorn sowie der vollständige Ausbau in der Gemeinde Wittmoldt.
Plön II ist ein selbstständiges, neues Projekt und erfordert eine europaweite, jeweils getrennte, Ausschreibung des Netzbetriebs, der Netzplanung und des Netzausbaus.
Wie bei Plön 1 wird der Zweckverband, also die Mitgliedsgemeinden, Eigentümer des Netzes und verpachtet dieses an einen Netzbetreiber
Wirtschaftlichkeit
Dieser Restausbau für die bislang noch nicht angeschlossenen Gebäude erfolgt im ländlichen, wenig besiedelten Raum. Lange Kabelstrecken und wenig Endkunden treiben die Kosten extrem in die Höhe.
Möglich ist dieser Ausbau überhaupt nur unter Zuhilfenahme von Fördergeldern. Bund und das Land Schleswig-Holstein haben zusammengenommen eine Förderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten zugesagt. Die verbleibenden Kosten muss der Zweckverband durch Verpachtung des Netzes erwirtschaften.
Die Wirtschaftlichkeit des Projektes Plön II wurde durch eine renommierte Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsprüfung untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Ausbau in der Gesamtbetrachtung mit dem Hauptprojekt und der 75-prozentigen Förderung wirtschaftlich darstellbar ist.
Änderungen gegenüber Plön I
Das Förderprogramm gibt vor, dass jedes Gebäude in der neuen Gebietskulisse Plön II mit einem Breitbandanschluss (Glasfaser) angeschlossen werden muss.
Der Ausbau erfolgt diesmal grundsätzlich bis an die Grundstücksgrenze der in Frage kommenden Gebäude unabhängig davon, ob der Eigentümer einen Endkundenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt. Eine Vorvermarktung wie bei Plön I findet daher nicht statt.
Der Hausanschluss von der Grenze des öffentlichen Bereiches bis ins Haus ist für den Grundstückseigentümer kostenfrei, wenn er denn mit der sog. Grundstückseigentümererklärung (GEE) seine Zustimmung zum Leitungsbau auf seinem privaten Grund erteilt hat. Auch hierbei ist kein Endkundenvertrag, sondern nur die Vorlage der GEE erforderlich.
Der Netzbetreiber kommt im Zuge der Bauphase auf die Endkunden zu und bietet einen Nutzungsvertrag an.
Wichtig: Dieses beschriebene Verfahren betrifft nur die bislang nicht angeschlossenen Gebäude in der klar definierten Gebietskulisse Plön II. Nachträgliche Anschlüsse im Gebiet des Hauptprojektes Plön I können hierüber nicht kostenfrei angeschlossen werden.
Netzbetrieb und technische Planung
Die öffentliche Ausschreibung für den Netzbetrieb hat wiederum die Pepcom GmbH (tritt unter dem Produktnamen PŸUR auf) und die Ausschreibung für die Netzplanung hat die Vitronet GmbH gewonnen.
Die Netzplanung gestaltete sich deutlich schwieriger und aufwändiger als zunächst angenommen. Die durch das Förderprogramm vorgegebene Netzkonfiguration für Plön II musste an das damals anders konzipierte Netz Plön I angepasst werden.
Für die Ausschreibung der Bauleistungen mussten möglichst genau techn. Angaben und Massen ermittelt werden. Dazu gehörte auch die bereits Ende 2021 vorbereitend erfolgte Abfrage der Grundstückseigentümererklärung (GEE).
Der vorgesehene Zeitplan für den Baubeginn musste daher mehrfach geschoben werden.